Hallo
Wer kennt sich hiermit aus ?
Darf man mit einer Schwenkbaren oder Abnehmberen Anhängerkupplung fahren, ohne das die Kupplung benutzt wird ?
Oder muß die Kupplung entfernt oder eingeklappt werden ?
Ich habe gehört das die Versicherung bei einem Auffahrunfall dann eine Mitschuld in Rechnung bringen würde. Der Schaden am Auffahrenden Fahrzeug wäre dadurch höher, und hätte vermieden werden können.
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