Gestern war ich bei hyundai und wollte ein Fahrzeug zur Garantie anmelden. Da wurde mir gesagt das es ein Schreiben gibt wo angewiesen wird das man das nicht mehr so einfach machen darf sondern das bei der ersten Garantiebeanstandung gemacht wird. Hat das schon mal jemand gehört? Ist das OK oder gibt es später Probleme wenn ich es nicht direkt nach der Anmeldung des Fahrzeugs mache?
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